Qualitätszertifikat
Das Qualitätszertifikat weist die musikpädagogische Befähigung und die Voraussetzungen für einen qualitativ hervorragenden Musikunterricht im genannten Fach aus. Es gilt gleichermaßen für den Unterricht an Musikschulen und Privaten Musikinstituten, für freiberuflichen Musikunterricht sowie für Musikunterricht an öffentlichen Einrichtungen. Das bayerische Qualitätszertifikat auf Basis der Sing- und Musikschulverordnung ist ein Markensiegel für die Einhaltung der Qualitätsstandards im Musikunterricht.
Einzelpersonen, die das Qualitätszertifikat vorlegen können und Institute, deren Lehrkräfte vollständig das Zertifikat nachweisen können, erhalten seit 2013 nach Maßgabe entsprechender Fördergrundsätze Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung. Die bewilligten Mittel werden durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Verfügung gestellt und durch den TKVB an die freiberuflichen MusikpädagogInnen und Privaten Musikinstitute ausgereicht.
Weitere Informationen zu den Projektförderungen erhalten Sie unter Musikschaffende/Private Musikinstitute und Musikschaffende/Freiberufliche MusikpädagogInnen.
Ansprechpartner zum Qualitätszertifikat
-
Steffen Zeller
Projektleiter Private Musikinstitute / freiberufliche Musikpädagog*innen
Qualitätszertifikat / Qualitätssicherung -
Michael Riedmaier
Kfm. Geschäftsführer
Administrative Abwicklung zum Qualitätszertifikat
Downloads
- Antrag auf Zuerkennung des Qualitätszertifikats
- Antrag auf Verlängerung des Qualitätszertifikats
- Antrag auf Fristverlängerung für die Verlängerung des Qualitätszertifikats
- Datenschutzerklärung Qualitätszertifikat zum Musikunterricht
- Informationen zum Qualitätszertifikat im Bereich EMP
- Informationen zum Qualitätszertifikat im Bereich Klassik
- Informationen zum Qualitätszertifikat im Bereich Popmusik
- Informationen bei einer Absage des Qualitätszertifikat
- Richtlinien zum Qualitätszertifikat
- Rückantwort zum Qualitätszertifikat für Institute
Aktuelles vom TKVB
Kommende Veranstaltungen
Nov.
Nov.
Nov.