Projektförderungen Künstlerische Musikpflege hier: Zeitgenössische Musik/Nachwuchsförderung
Im Rahmen der Projektförderung Künstlerische Musikpflege reicht der Tonkünstlerverband Bayern e.V. Zuwendungen für Veranstaltungen im Bereich der Zeitgenössischen Musik/Nachwuchsförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung an die regionalen Tonkünstlerverbände als Letztzuwendungsempfänger weiter, sofern diese über den jeweiligen Regionalverband eingereicht werden.
Als zuwendungsfähige Ausgaben kommen nur Ausgaben in Betracht, die im direkten Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt stehen. Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Antragstellung und Termine
Bei Fragen zur Förderung der Künstlerischen Musikpflege bitten wir vom Regionalverband um ausschließliche Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse info@dtkvbayern.de oder michael.riedmaier@dtkvbayern.de. Bitte beachten Sie die terminlichen Angaben zu den Förderungen und fügen Sie die aufgeführten Anlagen – wie unten beschrieben – hinzu.
Der Antrag auf Projektförderung Zeitgenössische Musik/Nachwuchsförderung kann im Original oder per E-Mail bei uns eingehen!
Als Anlage bitte den dazugehörigen Konzertflyer bzw. die entsprechende Beschreibung zum Projekt/Konzert und optional eine zusätzliche Kalkulation an folgende E-Mail-Adresse: michael.riedmaier@dtkvbayern.de senden. Die Unterlagen können auch gerne postalisch bei uns eingereicht werden.
Termin: 01.01. Eingangsstempel Tonkünstlerverband für das 1. Halbjahr 2024 (01.01. – 30.06.)
Termin: 01.07. Eingangsstempel Tonkünstlerverband für das 2. Halbjahr 2024 (01.07. – 01.12.)
Die Einreichung kann per E-Mail (PDF oder Excel-Format) oder per Post erfolgen.
Bitte speichern Sie das PDF-Formular zuerst auf Ihrem PC. Anschließend können Sie es u. a. mit dem kostenlosen Adobe Reader bequem ausfüllen. Das Ausfüllen direkt im Browserfenster kann zu Fehlern bei den Formularfeldern führen.
Termin: 31.03.
Einreichung des Verwendungsnachweises der Förderung des Vorjahres (endgültig) mit der Originalunterschrift per Post
Termin: 31.05 (für das 1. Halbjahr) / 30.09. (für das zweite Halbjahr)
Bis zu diesem Datum können Änderungen des Kosten- und Finanzierungsplans aktualisiert und bei uns eingereicht werden. Bitte reichen Sie uns hierfür den aktualisierten Antrag auf Projektförderung mit aktualisiertem Kostenplan ein. Die zu fördernde Maßnahme darf zur Änderungsmeldung nicht begonnen sein.
Termin: 14.07. Eingangsstempel Tonkünstlerverband für das 1. Halbjahr 2024 (01.01. – 30.06.)
Termin: 03.12. Eingangsstempel Tonkünstlerverband für das 2. Halbjahr 2024 (01.07. – 01.12.)
Einreichung der Abrechnung mit dem entsprechenden Konzertprogramm und weiteren Informationen (sofern nicht bereits bei der Anmeldung eingereicht). Belege hierfür müssen nicht mehr eingereicht werden. Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. ist jedoch berechtigt stichprobenweise einzelne Belege für das eingereichte Projekt anzufordern.
Termin: Mitte Juli für das erste Halbjahr 2024 / Mitte Dezember für das zweite Halbjahr 2024
- Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. erstellt zweimal im Jahr den Weiterleitungsvertrag auf Grundlage der eingereichten Abrechnung der Regionalverbände.
- Versand des Weiterleitungsvertrages in zweifacher Ausfertigung an den Regionalverband. Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags erfolgt zweimal im Jahr die Auszahlung der jeweiligen Fördersumme.
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Kontakt
Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Sandstr. 31
80335 München
- Michael Riedmaier, Kfm. Geschäftsführer
- Andrea Fink, Generalsekretärin
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