Projektförderungen Künstlerische Musikpflege hier: Studio für Neue Musik München / Würzburg
Im Rahmen der Projektförderung Künstlerische Musikpflege reicht der Tonkünstlerverband Bayern e.V. Zuwendungen für Veranstaltungen der Studios für Neue Musik Würzburg und München im Wege der Festbetragsfinanzierung an die Studios für Neue Musik München und Würzburg als Letztzuwendungsempfänger weiter.
Als zuwendungsfähige Ausgaben kommen nur Ausgaben in Betracht, die im direkten Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt stehen. Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Antragstellung und Termine
Bei Fragen zur Förderung der Künstlerischen Musikpflege bitten wir vom Studio für Neue Musik um ausschließliche Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse info@dtkvbayern.de oder michael.riedmaier@dtkvbayern.de. Bitte beachten Sie die terminlichen Angaben zu den Förderungen und fügen Sie die aufgeführten Anlagen – wie unten beschrieben – hinzu.
Der Antrag auf Projektförderung Studio für Neue Musik kann im Original oder per E-Mail bei uns eingehen!
Als Anlage bitte den dazugehörigen Konzertflyer bzw. die entsprechende Beschreibung zum Projekt/Konzert und optional eine zusätzliche Kalkulation an folgende E-Mail-Adresse: michael.riedmaier@dtkvbayern.de senden. Die Unterlagen können auch gerne postalisch bei uns eingereicht werden.
Termin: 01.01. Eingangsstempel Tonkünstlerverband für das 1. Halbjahr 2024 (01.01. – 30.06.)
Termin: 01.07. Eingangsstempel Tonkünstlerverband für das 2. Halbjahr 2024 (01.07. – 01.12.)
Die Einreichung kann per E-Mail (PDF oder Excel-Format) oder per Post erfolgen.
Bitte speichern Sie das PDF-Formular zuerst auf Ihrem PC. Anschließend können Sie es u. a. mit dem kostenlosen Adobe Reader bequem ausfüllen. Das Ausfüllen direkt im Browserfenster kann zu Fehlern bei den Formularfeldern führen.
Termin: 31.03.
- Einreichung des Verwendungsnachweises der Förderung des Vorjahres (endgültig) mit der Originalunterschrift per Post
- Einreichung Kalkulation (PDF bzw. Papier-Format) gesamtes aktuelles Jahr
Termin: 31.05 (für das 1. Halbjahr) / 30.09. (für das zweite Halbjahr)
Bis zu diesem Datum können Änderungen des Kosten- und Finanzierungsplans aktualisiert und bei uns eingereicht werden. Bitte reichen Sie uns hierfür den aktualisierten Antrag auf Projektförderung mit aktualisiertem Kostenplan ein. Die zu fördernde Maßnahme darf zur Änderungsmeldung nicht begonnen sein.
Termin: 14.07. Eingangsstempel Tonkünstlerverband für das 1. Halbjahr 2024 (01.01. – 30.06.)
Termin: 03.12. Eingangsstempel Tonkünstlerverband für das 2. Halbjahr 2024 (01.07. – 01.12.)
Einreichung der Abrechnung mit dem entsprechenden Konzertprogramm und weiteren Informationen (sofern nicht bereits bei der Anmeldung eingereicht). Belege hierfür müssen nicht mehr eingereicht werden. Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. ist jedoch berechtigt stichprobenweise einzelne Belege für das eingereichte Projekt anzufordern.
Termin: Mitte Juli für das erste Halbjahr 2024 / Mitte Dezember für das zweite Halbjahr 2024
- Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. erstellt zweimal im Jahr den Weiterleitungsvertrag auf Grundlage der eingereichten Abrechnung der Studios für Neue Musik.
- Versand des Weiterleitungsvertrages in zweifacher Ausfertigung an das Studio für Neue Musik Nach Rücksendung des unterschriebenen Vertrags erfolgt zweimal im Jahr die Auszahlung der jeweiligen Fördersumme.
Downloads
- Verfahren Projektförderung (kann auch für das Projekt Studio für Neue Musik angewandt werden)
- Ausfüllhilfe Verwendungsnachweis anhand des Weiterleitungsvertrag
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Verwendungsnachweis zur Projektförderung
Kontakt
Tonkünstlerverband Bayern e.V.
Sandstr. 31
80335 München
- Michael Riedmaier, Kfm. Geschäftsführer
- Andrea Fink, Generalsekretärin
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