Der Tonkünstlerverband Bayern sieht mit größter Sorge, dass mit der Neufassung im Jahressteuergesetzt 2024 der § 4 Nr. 21 USt-G eine Verschärfung von Steuerbefreiungen von Bildungsleistungen vorgesehen ist. Zusätzlich ist geplant, das Bescheinigungsverfahren den Finanzämtern zu übergeben. Mit dem Informationsblatt „Umsatzsteuer“ erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Ausgangslage, zur geplanten Neuregelung zum Jahressteuergesetz 2024 und zur Problemdarstellung mit Lösungsansätzen. Wir stehen im engen Austausch mit dem Deutschen Tonkünstlerverband und Partnerverbänden und haben eine Stellungnahme mit der Darstellung der Problematiken zum Referentenentwurf abgegeben, die an die Vertreter*innen des Bundes weitergegeben wurde. Unser wichtigstes Ziel ist es, dass der Musikunterricht als Bildungsleistung erhalten bleibt und die benanntgen Punkte entsprechend angepasst werden.