Alle Informationen zur Endabrechnung der Neustarthilfen finden Sie hier.
Sollten Sie eine Rückforderung erhalten haben und derzeit nicht zahlungsfähig sein, stellen Sie oder Ihr Steuerberater bitte einen Antrag auf Stundung/Ratenzahlung.
Fragen zur Rückzahlung zum Soloselbstständigenprogramm richten Sie bitte direkt an uns.