Machen Sie mit und unterschreiben Sie bitte! Petition unterschreiben hier
Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit qualifizierter Musikunterricht weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Dies trifft ebenso die berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger*innen.
Die Petitantin schließt sich der der Forderung des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Deutschen Musikrats, des Bundesverbands Deutscher Gesangspädagogen an, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben. Das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Abs. 21 Umsatzsteuergesetz muss erhalten werden.
Unter der Koordination der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) fordern 34 namhafte Verbände in einem Positionspapier die Überarbeitung der Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz, damit Bildung weiterhin gefördert, statt verteuert und bürokratisiert wird. Der Tonkünstlerverband Bayern ist unter dem Dach des DTKV und über die SK³ bei den Unterzeichnern dabei. Das Positionspapier ist als PDF unten sichtbar. Wir bitten um dringende Weiterleitung der Petition und des Positionspapiers, damit unser Anliegen umfangreiche Unterstützung erhält!