Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt bereits überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen mit dem Jahressteuergesetz 2024 umgesetzt: Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), siehe unter Artikel 25 4 § 4aa) 4bb) und 4c) Bundesgesetzblatt
Damit werden Bildungsleistungen für den Schul-, Hochschul- und Privatunterricht von der Umsatzsteuer befreit. Die Befreiungen können weiterhin über die jeweiligen Landesbescheinigungen beantragt werden. Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf einer Handreichung vorbereitet, welche den Verbänden im Entwurf zur Stellungnahme vorgelegt werden soll. Der Tonkünstlerverband Bayern e.V. berät zur Umsatzsteuerbefreiung.