Der Tonkünstlerverband Bayern und die SK³ haben sich mit Besorgnis über die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils auf Kulturschaffende und Kulturinstitutionen u.a. auch an Markus Blume, Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, gewandt und darum gebeten, sich auf Bundesebene für den Erhalt flexibler Beschäftigungsmöglichkeiten und freier Beauftragungen einzusetzen. Mit Schreiben vom 25.11.2024 teilte uns StM Markus Blume mit, dass sich die Kultusministerkonferenz diesem Thema, das die privaten bzw. freien Kulturträger und -einrichtungen in besonderem Maße betrifft, mit Nachdruck angenommen hat und hierzu in einem konstruktiven Austausch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht. Gemeinsam arbeiten die Kultusministerkonferenz, der Bund und mehrere Verbände intensiv an möglichen Optionen und Wegen, um die Handlungs- und Rechtssicherheit für den Einsatz von selbständigen Lehrkräften, Lehrbeauftragten und Dozierenden in den Einrichtungen der Weiterbildung und des Kulturbetriebs sowie an den Hochschulen sicherzustellen. Die Sach- und Rechtslage ist überaus komplex; die Beratungen erfordern Zeit. Die Kultusministerkonferenz setzt sich darüber hinaus für die Prüfung ergänzender gesetzgeberischer Maßnahmen ein, um für die vorfindliche Praxis der Beschäftigung von freiberuflich tätigen Lehrkräften, Lehrbeauftragten und Dozierenden eine belastbare und rechtlich sichere Grundlage zu etablieren.
Aktueller Stand:
– Verständigung der DRV Bund mit den Rentenversicherungsträgern: Aufnahme der Betriebsprüfungen ohne Ausnahme ab dem 16.10.2024
– Bis zum 31.12.2022 sollen alle Fälle nach den vor der Stichtagsregelung (1. Juli 2023) angewandten Kriterien abgeschlossen werden.
– Ab dem 1. Januar 2023 (bedingt durch den kalenderjährlichen Prüfrhythmus) sollen Fälle nach den „Herrenberg-Kriterien“ (selbständige Lehrkräfte, Lehrbeauftragte u. Dozierende) unter Berücksichtigung des Stichtags 1. Juli 2023 abgetrennt und zurückgestellt, die Prüfungen bei den Arbeitgebern im Übrigen aber abgeschlossen werden. Die abgetrennten und zurückgestellten Fälle sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des unter Beteiligung von Bund, Ländern und Verbänden aufgesetzten Prozesses wieder aufgegriffen werden.