Pressemitteilung Der Deutsche Tonkünstlerverband bittet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eindringlich, sich für ein Moratorium bei der Umsetzung des „Herrenberg-Urteils“ zur Scheinselbstständigkeit mit einer Laufzeit bis zum Herbst 2025 einzusetzen. Das „Herrenberg-Urteil“ führte im April 2023 zu einer Verschärfung des Kriterienkatalogs der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Beurteilung des Beschäftigungsstatus. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass das BSG nach wie vor den Einzelfall nach den individuellen Umständen prüft und beurteilt.
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Der DTKV zum Herrenberg-Urteil
- Andrea Fink
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Geschrieben von Andrea Fink
Generalsekretärin des Tonkünstlerverbands Bayern e.V. und Leitung der Geschäftsstelle.
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