Für die notwendige Anpassung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen an das Unionsrecht liegt nun der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 vor. Der Deutsche Tonkünstlerverband fordert zu diesem Entwurf Nachbesserungen . Pressemitteilung
Zusätzlich zur Pressemitteilung ging an alle Bundestagsabgeordneten eine Stellungnahme zum Referentenentwurf durch den DTKV, der die wichtigsten Kritikpunkte zum Referentenentwurf beinhaltet.
Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht dürfen nicht der Freizeitgestaltung zugeordnet werden. Das bisher gängige Bescheinigungsverfahren durch die Landesbehörden muss aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Ebenso müssen Bestandsschutz und Übergangsregelungen für unbefristete und befristete Umsatzsteuerbefreiungen aufgenommen werden.