Alarmstufe rot für den Bildungsstandort Deutschland – Freie musikalische und kulturelle Bildungsangebote werden von Kindern und ihren Familien individuell und gezielt wahrgenommen. Dafür müssen die Angebote bezahlbar gestaltet werden. Doch der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Der Tonkünstlerverband Bayern und die Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern sind in größter Sorge, dass diese Gesetzesänderung für die freiberuflichen Musiklehrkräfte, Musikinstitute und Musikschulen weitreichende Folgen hätte.
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Alarmstufe rot für den Bildungsstandort Deutschland durch Verteuerung von Bildung
- Andrea Fink
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Geschrieben von Andrea Fink
Generalsekretärin des Tonkünstlerverbands Bayern e.V. und Leitung der Geschäftsstelle.
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